Richtlinie zu Gewalt gegen FrauenWarum Deutschland kein EU-Gesetz gegen Vergewaltigung will

Es begann als ambitioniertes Vorhaben der EU-Kommission gegen sexualisierte Gewalt. Bei den heutigen Trilog-Verhandlungen droht jedoch ein Debakel. Ausgerechnet Deutschland blockiert eine europaweite Regelung gegen Vergewaltigung. Und der Rat möchte den besseren Schutz vor bildbasierter Gewalt und Deepfakes verwässern.

Mann mit Brille in dunklem Anzug am Rednerpult
Kann beim besten Willen keine Rechtsgrundlage erkennen: Justizminister Marco Buschmann . – Alle Rechte vorbehalten Imago / F. Kern / FutureImagex

Nacktbilder einer anderen Person ohne deren Zustimmung teilen. Oder ihr Gesicht in einen Porno montieren. Oder ihr Handy hacken, um sie auf Schritt und Tritt zu überwachen. Das und mehr könnte die EU bald ausdrücklich unter Strafe stellen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom März 2022 ist durchaus ambitioniert. Mit einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen will die EU eine Leerstelle füllen: Bis dato gibt es kein Gesetz, das verbindliche Standards für den Umgang mit geschlechtsbasierter Gewalt bietet.

Im Entwurf der Kommission geht es einerseits über Formen digitaler Gewalt wie Stalking über das Smartphone oder Gewaltaufrufe im Netz, andererseits auch um physische Formen wie Vergewaltigung. Doch am Ende der Verhandlungen über die Richtlinie könnte von den Ambitionen wenig übrig bleiben: Auch nach drei Treffen zwischen Rat und Parlament ist keine Einigung in Sicht. Manche Parlamentarier:innen sind inzwischen skeptisch, ob dieses Jahr noch ein Kompromiss gefunden werden kann. Der letzte Verhandlungstermin des Jahres ist für den heutigen 13. Dezember angesetzt.

Kommission will das Prinzip „Ja heißt Ja“ europaweit verankern

Bei den Verhandlungen auf die Bremse drückt offenbar – gemeinsam mit Frankreich – ausgerechnet Deutschland. Ein Land, dessen Regierung sich den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auf die Fahnen und in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. So beschreiben es zumindest einige verärgerte Parlamentarierinnen und Organisationen für Frauen- und Menschenrechte im Gespräch mit netzpolitik.org. Sie zeigen wenig Verständnis für die Haltung aus Berlin.

Streitpunkt bei den Verhandlungen ist eine Formulierung, die am Fundament der gesamten Richtlinie rüttelt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, Vergewaltigung für alle EU-Staaten verbindlich zu definieren, und zwar als sexuellen Akt ohne ausdrückliche  Zustimmung der Beteiligten. Alles andere würde dann europaweit als Straftat gelten. „Ja heißt ja“ nennt sich dieses Prinzip, es ist in vielen EU-Staaten bereits Standard. Zuletzt hatte etwa Spanien sein Sexualstrafrecht angepasst. „Ja heißt Ja“ geht über das Prinzip „Nein heißt Nein“ hinaus, wonach erst dann von einer Gewalttat ausgegangen wird, wenn ein Opfer auch seine Ablehnung ausgedrückt hat.

Den Mitgliedsstaaten im Rat geht das Prinzip „Ja heißt Ja“ offenbar zu weit. In ihrer gemeinsamen Position aus dem Juni haben sie diesen Paragrafen ersatzlos gestrichen. Ihr Argument: Vergewaltigung falle nicht in die Kategorie der sogenannten Euro-Crimes. Das sind Straftaten, denen die EU eine grenzüberschreitende Dimension beimisst, darunter Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, Geldwäsche oder Korruption. Vergewaltigung, so der Rat, sei dagegen keine solche grenzüberschreitende Straftat. Sie als eine Form der „sexuellen Ausbeutung“ zu betrachten, das würde den Bogen überspannen. Die EU habe hier keine gesetzgeberische Kompetenz.

Für das EU-Parlament ist das untragbar. Die zuständigen Verhandler:innen dort hatten bereits im Sommer klar gemacht, dass eine Richtlinie ohne Vergewaltigung für sie keine Option sei. Von einer „roten Linie“ sprach die schwedische Abgeordnete Evin Incir (S&D), die als Co-Berichterstatterin im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) an dem Gesetzesvorhaben arbeitet. Die spanische Abgeordnete Soraya Rodríguez Ramos der liberalen Fraktion Renew schimpft: „Olaf Scholz sollte sich wirklich überlegen, ob Deutschland sich bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf die Seite von Ländern wie Ungarn stellen kann.“

Vergewaltigung: In 14 EU-Staaten reicht ein „Nein“ nicht aus

„Ja heißt Ja“ als Grundsatz für die gesamte EU, das hätte erhebliche Auswirkungen. Denn es würde auch für die Länder gelten, in denen selbst ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand Vergewaltigung. Das sind immerhin noch 14 EU-Staaten, in denen sich nur strafbar macht, wer Sex mit Gewalt erzwingt, unter ihnen Frankreich, Österreich, Portugal, Italien und die meisten osteuropäischen Staaten von Rumänien bis Polen.

Einige der Staaten sind mittlerweile abgekehrt von ihrer Blockade-Haltung. Italien, Griechenland, Belgien und Luxemburg sprachen im Mai diesen Jahres von einer „vertanen Chance“ und forderten, „Ja heißt Ja“ als Standard zu etablieren. Doch ausgerechnet die Bundesregierung stellt sich derzeit gemeinsam mit Frankreich weiter gegen die Verschärfung. Verantwortlich dafür ist das Justizministerium von Marco Buschmann (FDP), das die Verhandlungen für die Bundesregierung führt.

Dort hat man „massive Zweifel daran, dass der Richtlinienvorschlag in der Fassung der Kommission oder des Europäischen Parlaments mit dem Europarecht vereinbar ist“, schreibt das Ministerium auf Nachfrage. Die EU könne zwar bei schweren Straftaten wie Terrorismus, sexueller Ausbeutung oder Geldwäsche einheitliche Strafen vorschreiben. Das gelte jedoch nicht für Vergewaltigung. Die Begründung dafür ist vor allem juristisch.

Buschmanns Ministerium: Vergewaltigung nicht „ausbeuterisch“

Denn auch Buschmanns Haus bezweifelt, ob Vergewaltigung im Sinne des EU-Rechts unter „sexuelle Ausbeutung“ fällt – und damit unter ein Delikt, das die EU überhaupt regulieren darf. Sexuelle Ausbeutung setze ein „ausbeuterisches Element“ voraus, schreibt uns das Ministerium auf Anfrage. „Dabei geht es im Kern um das Anstreben eines spezifischen, unrechtmäßigen Vorteils durch den Missbrauch von Opfern, die aufgrund von bestimmten Umständen in besonderem Maße schutzbedürftig sind. Zentrales Element der Vergewaltigung ist jedoch gerade kein ausbeuterisches Element, sondern ein – oft, aber nicht notwendigerweise – gewaltsames Vorgehen gegen den entgegenstehenden Willen des Opfers.“

Von einem Präzedenzfall spricht das Ministerium und fürchtet einen „Dammbruch“, wenn die EU hier die Gesetze vorschreiben kann. Das hätte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten ihre Kompetenz im Strafrecht verlieren könnten. Deutschland setze sich deswegen weiter dafür ein, dass Vergewaltigung aus der Richtlinie gestrichen wird. Darüber herrsche in der Bundesregierung Einigkeit.

Kinder „besonders“ schützen – Frauen nicht

Nachteile für Frauen in Deutschland, schreibt Buschmanns Ministerium, die seien nicht zu befürchten. Schließlich würde das hiesige Strafrecht Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ja heute schon ahnden. Was hingegen mit Millionen anderen Menschen in der EU sein soll, die durch Deutschlands Blockade diesen Schutz nicht genießen, dazu kommt vom Justizministerium kein Wort.

Irene Rosales, politische Referentin der Frauenrechtsorganisation European Women’s Lobby, hält diese juristische Begründung für eine Ausrede: „Die rechtliche Basis ist da.“ Sie verweist darauf, dass auf der gleichen Rechtsgrundlage die EU auch schon die sexualisierte Gewalt gegen Kinder einheitlich unter Strafe gestellt hat. Zum gleichen Schluss kamen bereits die juristischen Dienste von Parlament und Kommission.

Allein der juristische Dient des Rates meldete Zweifel an: Grundsätzlich sahen es die Fachleute zwar als möglich an, dass der Rat die „sexuelle Ausbeutung“ weit interpretiert. Aber auf der sicheren Seite sei man erst, wenn auch sexuelle Gewalt in die Liste der Euro-Crimes aufgenommen würde. Sexuelle Ausbeutung sei etwas anderes als sexualisierte Gewalt.

Dieser Interpretation folgt auch das Justizministerium. Den Einwand, dass man auf der gleichen rechtlichen Basis schon sexuelle Gewalt gegen Kinder kriminalisiert habe, lässt man dort nicht gelten: Die Delikte seien nicht vergleichbar. Das Ministerium schreibt: „Durch die besonders vulnerable Situation eines sexuell unmündigen Kindes beinhaltet die Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind immer eine gewisse Ausnutzung der schutzbedürftigen Lage des Kindes, sodass dort das Element der Ausbeutung inhärent ist. Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern führt hier daher zu einem weiteren Spielraum des Gesetzgebers als bei Erwachsenen.“

Bildbasierte Gewalt: Rat pocht auf Meinungsfreiheit der Täter*innen

Droht also ein Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, in dem Vergewaltigung nicht einmal vorkommt? Bei dem Streit könnte man fast vergessen, was die Richtlinie noch alles erreichen wollte. Doch auch die ambitionierten Vorhaben gegen digitale Gewalt stehen auf der Kippe.

Etwa die Regeln zu bildbasierter Gewalt und Deepfakes. Die Kommission will unter Strafe stellen, wenn jemand intime Aufnahmen einer anderen Person ohne deren Zustimmung teilt, und zwar „mit einer Vielzahl an Nutzer:innen“. Das soll auch gelten, wenn diese Aufnahmen durch Bild-Manipulation entstanden sind, sogenannte Deepfakes. Das Parlament hat hierzu eine ähnliche Position. Der Rat dagegen möchte diese Regel verwässern und es zur Bedingung machen, dass Täter*innen die Aufnahmen „öffentlich“ teilen.

Die scheinbar nebensächliche Formulierung könnte weitreichende Auswirkungen haben. Denn sexualisierte Aufnahmen werden häufig auch in Chatgruppen geteilt, sie kursieren dann etwa auf dem Schulhof oder im Bekanntenkreis. In diesem Fall sind sie zwar nicht öffentlich – wie etwa auf einer der weltgrößten Pornoseiten – aber sie richten dennoch enormen Schaden an. Sollte sich der Rat durchsetzen, wären Betroffene in vielen Fällen doch nicht geschützt.

Es gibt noch mehr Stellen, an denen der Rat die geplanten Gesetze verwässern möchte. So möchte der Rat etwa nur die „ernsthaftesten Formen von Cybergewalt“ unter Strafe stellen. Etwa, wenn Betroffenen durch Taten „ernsthafter Schaden“ drohe oder „das Opfer ernsthaft um seine eigene Sicherheit oder die seiner Angehörigen“ fürchten müsste. Das gleiche würde auch für das sogenannte Cyberstalking gelten. Der eröffnet einen Spielraum, der vor allem Täter*innen nützt.

In einem zusätzlichen Paragrafen führen die Mitgliedstaaten im Rat außerdem die Meinungs- und Kunstfreiheit ins Feld, wenn es um bildbasierte Gewalt geht. Es soll laut Rat also Fälle geben, in denen Menschen ohne Strafe Material veröffentlichen dürfen, „auf dem eindeutig sexuelle Aktivitäten oder der Intimbereich einer Person“ zu sehen sind, und zwar ohne Zustimmung der Gezeigten. Irene Rosales von der European Women’s Lobby kritisiert diese Einschränkungen scharf: „Sie verwässern viele Ideen in dem Dokument.“

Opferschutz als Verhandlungsmasse

Einige Beobachter:innen fürchten nun, dass es zu einem problematischen Deal kommen könnte. Das Parlament könne sich bereit erklären, die Regeln zu bildbasierter Gewalt zu verwässern – wenn der Rat dafür im Gegenzug beim Prinzip „Ja heißt Ja“ nachgibt.

Von Nachgeben will Europa-Abgeordnete Soraya Rodríguez Ramos allerdings nicht sprechen: In Trilog-Verhandlungen gehe es nun mal um Kompromisse, und das Parlament verfolge nach wie vor ehrgeizige Ziele. „Wir verhandeln, um einen möglichst umfassenden Text zu erhalten, denn wir wissen, dass dies eine entscheidende Chance ist.“ Eine Richtlinie um jeden Preis wolle sie aber nicht. „Wir haben auch einige rote Linien, und die Aufnahme von Vergewaltigung in diese Richtlinie ist eine davon“, sagt die Renew-Abgeordnete.

Rodríguez erwartete nicht, dass sich der Rat bei digitaler Gewalt noch viel bewegt. Nach mehr als einem Jahr Ringen um eine gemeinsame Position im Rat seien die Mitgliedsstaaten wenig flexibel. „Änderungen an diesen spezifischen Artikeln sind nicht einfach.“

Ausgerechnet Netzsperren finden alle gut

Bei anderem anderen Aspekt der geplanten Richtlinie besteht wohl weitgehend Einigkeit unter den Organen der EU. Und das ist ausgerechnet ein Aspekt, der grundrechtlich problematisch ist: Netzsperren. Aus dem Entwurf der Kommission geht hervor, bei unter anderem bildbasierter Gewalt sollen Behörden auf Wunsch der Betroffenen auch Netzsperren anordnen können. Der Rat hat dagegen nichts einzuwenden, möchte aber, dass Behörden das sogar ohne den Wunsch von Betroffenen veranlassen können.

Netzsperren gelten als problematisches Werkzeug im Kampf gegen illegale Inhalte im Netz. Einerseits werden sie von autoritären Staaten zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit eingesetzt, andererseits lassen sie sich mit technischen Mitteln kinderleicht umgehen. Als Gegenentwurf zu Netzsperren hat sich der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ herausgebildet. Löschen bedeutet, dass illegale Inhalte tatsächlich aus dem Netz verschwinden, Sperren hingegen, dass Inhalte zugänglich bleiben.

14 Ergänzungen

  1. Formal betrachtet ist die Argumentation von Minister Buschmann durchweg korrekt. Die strafrechtliche Definition von Vergewaltigung fällt nicht in die Zuständigkeit der EU (es mangelt meines Wissens nach auch abseits der „Zustimmung/Ablehnung“-Frage an einer einheitliche Definition). Die Lösung liegt hier vielleicht in weiteren Reformbemühungen der EU hin zu einem Bundesstaat, aber sicher nicht in einer Kompetenzüberschreitung, auch wenn manche das als „gefühlt richtig“ erachten würden.

    Bei „bildbasierter Gewalt“ durch Deepfakes wundere ich mich, warum man sich aus deutscher Sicht nicht an den Stafvorschriften zur Verleumdung orientiert. Denn der § 187 StGB wurde meines Wissens schon darauf angewendet (und dieser enthält bereits eine Strafverschärfung auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe „wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen ist“). Die Gesetzeslage der anderen EU-Länder hierzu ist mir aber nicht bekannt.
    Dazu recht aktuell und für den Autor des Artikels und andere Leser vielleicht von Interesse: „Die Regulierung von Deepfakes auf EU-Ebene: Überblick eines Flickenteppichs und Einordnung des Digital Services Act- und KI-Regulierungsvorschlags“ https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65964-9_10

    1. In Deutschland ist das Thema „bildbasierte Gewalt“ schon durch bestehende Gesetzgebung abgedeckt und auch der Öffentlichkeitsbegriff wird in Deutschland sehr weit ausgelegt, „alle auf dem Schulhof“ ist im Allgemeinen also bereits Öffentlichkeit und für die Verbreitung braucht es noch nicht mal die Öffentlichkeit für die Strafbarkeit. Die Autorin offenbart hier fehlende Kenntnis im Bereich Strafrecht.
      Ich bin auch kein Fan davon alles auf EU-Ebene zu regeln. An dem Punkt muss man dann so ehrlich sein und einen gesamteuropäischen Staat fordern.

  2. „Bildbasierte Gewalt“ ist doch nur ne Ausrede, noch mehr unbescholtene Schüler wegen ihrer schweinischen Kritzeleien öffentlich bloßzustellen. Siehe den Skandal um „kinderpornographisierende“ 17jährige, die ihrem Partner konsensuell Fotos von sich schicken.

    Habt Ihr eine Experten-Einschätzung, inwiefern der „Gewalt“-Begriff auf visuelles Rezipieren von Bildern angewandt werden kann? Danke!
    Ihr betreibt schließlich kein verstecktes Framing, um Euren LeserInnen unliebsame Positionen, die mehr Überwachung bedeuten, schmackhaft zu machen. Oder?

    1. Danke für das Interesse. Hierzu gibt es recht gute Expertinnen-Einschätzungen etwa in diesem Paper des Deutschen Juristinnenbundes. Falls Sie sich auch für die Forschung interessieren, finden Sie hier eine Studie zu den Auswirkungen dieser Form von Gewalt basierend auf Interviews mit Betroffenen und Täter:innen in Australien und Großbritannien. Der Gewalt-Begriff bezieht sich vor allem auf die Auswirkungen für die Betroffenen. Entscheidend ist dabei, wie auch bei sexualisierter Gewalt, der Punkt der Nicht-Einvernehmlichkeit. Das ist dann auch der Hauptunterschied zu den von ihnen genannten Fällen von einvernehmlichem Sexting, das als Kinderpornografie kriminalisiert wird.

      1. Der deutsche Juristinnenbund ist kein juristisches Expertengremium. Zahlreiche Mitglieder sind weder Volljuristen noch sonst wie Juristen. Ausschließlich relevant hierzu sollte die Stellung des Deutschen Anwaltverein DAV oder des DRB Deutschen Richterbundes sein. Alles andere hat nichts mit Juristerei zu tun und basiert auf feministischer Aktionismus

  3. Vielen Dank! Diese Einschätzung ist vmtl. einen eigenen Artikel wert.

    “ 92,1 % der betroffenen weiblichen Befragten [berichten von] von negativen Gefühlen“

    D.h. fast jedes zehnte weibliche „Opfer“ hat nicht einmal negative Gefühle durch die „Tat“? Mich würde wirklich interessieren, was genau hier erfasst wurde, und wie.

    (Warnung: Links gehen direkt auf .pdf-Dateien)

    1. Ein Beispiel, wie Taten ohne negative Gefühle bei den Betroffenen bleiben können: Einer Freundin von mir wurde ihr Laptop geklaut, sie ist ein sehr friedliebender und großzügiger Mensch und hat sich gedacht, vermutlich braucht der Täter das Geld.
      Trotzdem war es ein Diebstahl und falsch, das ist ja das besondere an Straftaten im Vergleich zum Zivilrecht, dass es auch eine allgemeingesellschaftliche Definition davon gibt, was falsch/unrecht ist, unabhängig von individuellen Einschätzungen und Empfindungen.
      Welche Informationen fehlen Ihnen noch: was digitale sexuelle Gewalt ist und was sie anrichtet?

      1. Hallo buju,
        Du schreibst „Ein Beispiel, wie Taten ohne negative Gefühle bei den Betroffenen bleiben können: Einer Freundin von mir wurde ihr Laptop geklaut, sie ist ein sehr friedliebender und großzügiger Mensch und hat sich gedacht, vermutlich braucht der Täter das Geld.“

        Darf ich schließen, dass Du digitale „Gewalt“ als ähnlich schwer einschätzt wie einen gewöhnlichen Diebstahl? Weil eigentlich sind „Gewalt“verbrechen wesentlich schlimmer als ein einfacher Diebstahl, wenigstens vom Wording her.

        Danke, dass Du hilfst, das Framing der Netzfeinde zu dekonstruieren.

  4. Zwar finde ich das Vorhaben der EU an sich gut, aber ich muss hier der deutschen Politik vollkommen Recht geben: Die EU ist im Normalfall nicht für Strafrecht zuständig. Und ich möchte auch nicht, dass sich das ändert. Das letzte was ich will, ist dass jetzt Brüssel demnächst bestimmt, was in Deutschland legal ist und was nicht. Die EU hat ein Mitspracherecht, wenn es um Straftaten geht, die grenzüberschreitend sind und nur in der EU als ganzes sinnvoll bekämpft werden können, also z.B. Menschenhandel, Geldwäsche und Terrorismus, aber faktisch findet die meiste Gewalt gegen Frauen (ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte über 99,9%) innerhalb eines Landes und zwischen Personen statt, die alle in diesem Land leben und nichts dabei hat irgendwas mit EU geschlechterübergreifender Kriminalität zu tun. Und es steht jedem Land frei, Frauen besser vor solchen Übergriffen zu schützen, dazu braucht es keinen EU Erlass, dass kann jedes Mitgliedsland sofort und heute umsetzen und wer das nicht tut, den kann man gerne Vorwürfe machen, aber man darf niemanden vorwürfe machen, wenn er fordert, dass die EU sich an die EU Verträge zu halten hat und mit derartiger Gesetzgebung ihre Kompetenzen überschreiten würde und das kann niemand wollen.

    1. Das Internet ist grenzüberschreitend. Irgendein nationaler Bürger kann Fotos machen, das illegal hochladen und andere EU-Personen können dann das für Deepfakes nutzen. Jede Internetkriminalität könnte so über die EU geregelt werden.

      Kommt halt darauf an, wie man es sieht.

      1. Nur das ist bereits EU-weit verboten, weil es ein Verstoß gegen den Datenschutz ist und EU-weit überall der gleiche Datenschutz gilt. Niemand darf nach geltenden EU-Recht das Bild einer dritten Person gegen deren Willen für irgend etwas nutzen oder auch nur weitergeben.

        1. „Niemand darf nach geltenden EU-Recht das Bild einer dritten Person gegen deren Willen für irgend etwas nutzen oder auch nur weitergeben.“

          Die DSGVO gilt nicht für privat handelnde Privatleute.

  5. „Die Begründung dafür ist vor allem juristisch.“ Also ob das nun ein schwerer Fehler wäre! Nein in einem Rechtsstaat ist das kein Fehler. Das Bundesjustizministeriums argumentiert, die EU sei nicht zuständig für die Gesetzgebung. Das ist richtig! Wehret den ständigen Versuchen, das EU -Recht contra EU-Vertrag auszuweiten.

    Natürlich könnte man den Minister jetzt fragen, warum er das dann nicht im deutschen Recht einfach umsetzt. Tut aber keiner hier. Statt dessen Polemik.

  6. Die EU wird selbst immer übergriffiger, man denke nur an die autoritären Versuche bzgl der Chatkontrolle.
    Wir können das gerne als Symbol für uns in deutsches Recht übernehmen, wenn Studien aus Ländern, wo es das schon gibt, keine sonderlich erhöhten Missbrauchsquoten (des Gesetzes), implizieren, aber ansonsten soll die übergriffige Tante EU bitte ihre legislativen Finger bei sich behalten.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.